Finanzberichterstattung
Unser Geschäftsbericht
Der Aufsichtsrat besteht aus zehn unabhängigen Mitgliedern. Alle Aufsichtsratsausschüsse werden von unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern geleitet. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die Mitglieder.
Vorsitzende des Aufsichtsrats, Vorsitzende des Governance- und Nominierungsausschusses, Mitglied des Strategie-, Finanz- und Nachhaltigkeitsausschusses, Mitglied des Personal- und Vergütungsausschusses
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Mitglied des Governance- und Nominierungsausschusses und des Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschusses
Mitglied des Strategie-, Finanz- und Nachhaltigkeitsausschusses
** Konzerngesellschaft der Deutsche Telekom AG*
Vorsitzender des Strategie-, Finanz- und Nachhaltigkeitsausschusses, Mitglied des Personal- und Vergütungsausschusses
Vorsitzender des Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschusses, Mitglied des Personal- und Vergütungsausschusses
Mitglied des Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschusses
Mitglied des Strategie-, Finanz- und Nachhaltigkeitsausschuss
** Konzerngesellschaft der Deutsche Bahn AG*
Mitglied des Prüfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschusses
Mitglied des Strategie-, Finanz- und Nachhaltigkeitsausschusses
Vorsitzende des Personal- und Vergütungsausschusses, Mitglied des Governance- und Nominierungsausschusses
* börsennotiertes Unternehmen
Stand: 08.05.2024
Der Aufsichtsrat bildet aus seiner Mitte einen Präsidial- und Nominierungsausschuss, einen Prüfungsausschuss und einen Finanzausschuss. Weitere Ausschüsse werden bei Bedarf gebildet. Ausschüsse bestehen aus mindestens vier Mitgliedern des Aufsichtsrats. Die Ausschüsse bereiten Themen vor, die im Aufsichtsrat zu besprechen bzw. zu beschließen sind. Darüber hinaus fassen sie Beschlüsse stellvertretend für den Gesamtaufsichtsrat. Grundlage für die Ausschussarbeit war die Übertragung von Aufgaben und Kompetenzen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Vonovia SE
Hier finden Sie die Lebensläufe unserer Aufsichtsratsmitglieder und die aktuelle Geschäftsordnung zum Download.