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Compliance hat bei Vonovia einen hohen Stellenwert.
Als eines der führenden Unternehmen im europäischen Wohnimmobiliensektor sind wir uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung auch im Bereich Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien sowie Verträgen und freiwilligen Kodizes bewusst.
Mit unserem Vonovia weiten Compliance-Management-System, dem Code of Conduct, dem Geschäftspartnerkodex, sowie dem Compliance Committee und der eingerichteten Funktion des Chief Compliance Officers, sind wir bestrebt, möglichen Risiken effektiv zu begegnen.
Das Vonovia-interne Compliance Management System gilt für alle Teilkonzerne und soll sicherstellen, dass alle Geschäfte und Prozesse so durchgeführt werden, dass sie den entsprechenden Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, aber auch den vertraglichen Verpflichtungen und den unternehmensinternen Richtlinien und Anweisungen entsprechen.
Zum Schutz der Vonovia vor rechtlichen Risiken sowie sonstigem potenziellem Schaden hat die Vonovia 2010 im Rahmen einer Betriebsvereinbarung einen konzernweit geltenden Verhaltenskodex, den Code of Conduct, eingeführt. Dieser wird regelmäßig überarbeitet, um den aktuellen rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen. In dieser verbindlichen Richtlinie sind Aspekte wie Verhalten, Korruptionsprävention, Interessenkonflikte, Schutz von Informationen und Daten, Diskriminierung, Umweltschutz und Schutz des Firmeneigentums geregelt. Sie gilt für alle Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstandes gleichermaßen.
Darüber hinaus hat das Unternehmen einen verpflichtenden Geschäftspartnerkodex für alle Geschäftspartner eingeführt. Wir verlangen von allen unseren Geschäftspartnern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unsere Lieferanten, dass sie ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit den in unserem Geschäftspartnerkodex dargelegten Grundsätzen führen und die Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen sie tätig sind, in vollem Umfang einhalten.
Für alle Fragen rund um das Thema Compliance oder die Übermittlung etwaiger Whistleblower-Hinweise steht Ihnen gerne unser Chief Compliance Officer Herr Ralf Zieren zur Verfügung:
Ralf Zieren
Telefon: +49 (0)234 314-1524
E-Mail: compliance@vonovia.de
Unser Chief Compliance-Officer ist durch den Vorstand zugleich auch als Menschenrechtsbeauftragter im Sinne des § 4 Absatz 3 des LkSG bestellt worden. Selbstverständlich stehen unsere diversen Meldekanäle (s.u.) auch allen betroffenen Personen im Unternehmen und entlang der Lieferkette zur Verfügung, um uns etwaige menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Hinweise zukommen zulassen.
Zudem steht Ihnen die externe Kanzlei GSK Stockmann mit unserer Whistleblower-Hotline zur Verfügung. Diese erreichen Sie telefonisch montags bis freitags von 09:00 – 18:00 Uhr oder per Mail unter:
GSK Compliance Telefon-Hotline: +49 (0)89 28 81 74 88 30
E-Mail-Adresse: compliance-vonovia@gsk.de
Die Ombudsperson steht als Ansprechpartner und Berater zur Verfügung, wenn ein Mitarbeiter vertraulich und außerhalb der Unternehmenshierarchie auf ein Verhalten hinweisen möchte, das möglicherweise nicht mit dem Code of Conduct oder den gesetzlichen Regelungen vereinbar ist. Sofern es sich tatsächlich um einen Compliance-Verstoß handeln könnte, leitet Herr Nordwig – auf Bitten des Mitarbeiters auch ohne den Namen des Mitarbeiters zu nennen – die Angelegenheit an den Chief Compliance Officer weiter.
Die Ombudsperson steht darüber hinaus gleichfalls auch Geschäftspartnern als Ansprechpartner bei Code-of-Conduct-Fragen zur Verfügung und leitet – bei Wunsch anonym – die Angelegenheit an den Chief Compliance Officer, Herrn Ralf Zieren: (compliance@vonovia.de) weiter.
Manfred Nordwig
Telefon: +49 (0)162 23 83 834
E-Mail: ombudsperson@vonovia.de